Folge 67: Zwischen Selbstbestimmung und Schutz – Krisenhilfe nach dem NPsychKG im Landkreis Cloppenburg
Shownotes
In dieser Podcastfolge von „Wir ist hier.“ steht ein Gesetz im Mittelpunkt, das im Alltag kaum jemand kennt, im Ernstfall aber über Schutz, Hilfe und schnelle Entscheidungen entscheidet: das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Es regelt, wie Menschen in schweren psychischen Krisen unterstützt werden – freiwillig, niedrigschwellig, aber auch dann, wenn akute Gefährdungen vorliegen und sofort gehandelt werden muss.
Psychische Krisen können jeden treffen: Depressionen, Ängste oder Situationen, in denen jemand keinen Ausweg mehr sieht. Für solche Momente gibt es im Landkreis Cloppenburg klare Strukturen. Eine zentrale Rolle spielt der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes. Er arbeitet auf Grundlage des NPsychKG, hört zu, kommt bei Bedarf nach Hause, begleitet Betroffene in Krisen, bietet Gruppenangebote an und vermittelt medizinische oder psychosoziale Hilfen – freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Doch das NPsychKG greift auch dann, wenn es wirklich akut wird: wenn jemand sich selbst oder andere gefährdet, nachts oder am Wochenende. Für diese Situationen organisiert das Ordnungsamt des Landkreises einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. Er sorgt dafür, dass Entscheidungen schnell getroffen und sichere Unterbringungen veranlasst werden können – immer mit dem Ziel, Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Wie diese gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden, wer im Ernstfall entscheidet, was ein Notfall ist, und wie man zwischen Hilfe, Schutz und Selbstbestimmung abwägt – darüber spricht Moderator Lars Cohrs mit Landrat Johann Wimberg und Pia Kuhlmann aus dem Ordnungsamt, die für die Aufgaben des Landkreises im Rahmen des NPsychKG verantwortlich ist.
- Moderation: Lars Cohrs
- Redaktion: Lis Fiebig
- Produktion: COHRS MEDIA im Auftrag des Landkreis Cloppenburg
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