Folge 67: Zwischen Selbstbestimmung und Schutz – Krisenhilfe nach dem NPsychKG im Landkreis Cloppenburg
Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) regelt die Unterstützung von Menschen in schweren psychischen Krisen – sowohl freiwillig als auch bei akuten Gefährdungen. Im Landkreis Cloppenburg übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes die niedrigschwellige, vertrauliche Hilfe, während das Ordnungsamt einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst für Notfälle organisiert. So wird sichergestellt, dass Schutz und schnelle Entscheidungen gewährleistet sind, ohne die Rechte der Betroffenen zu verletzen. In dieser Folge von „Wir ist hier.“ sprechen Landrat Johann Wimberg und Pia Kuhlmann vom Ordnungsamt über die praktische Umsetzung und Abwägung zwischen Hilfe, Schutz und Selbstbestimmung.